Glossar
für Gründungs-Interessierte
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Was bedeutet außerordentliche Kündigung? (Definition)

Wann kommt es zur außerordentliche Kündigung im Franchise?

Begriffserläuterung: Die außerordentliche oder fristlose Kündigung des Franchisevertrages ist die Ultima Ratio bei Vertragsverletzungen oder Nichterfüllungen seitens eines Franchisenehmers oder des Franchisegebers. Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sollten die Kündigungsgründe für reguläre, fristgerechte wie außerordentliche  Vertragsbeendigungen im Franchisevertrag genauestens festgelegt sein, mindestens aber im Administrationshandbuch. 

Häufige Gründe für außerordentliche Kündigungen des Franchisevertrages sind:

Auch eine dauerhafte Erkrankung oder der Tod des Franchisenehmers kann zur Kündigung vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit führen. Der Franchisegeber ist berechtigt, die Unternehmensnachfolge in seinem Sinn zu regeln und die Erben ggf. abzulehnen. Ergo sollte der Franchisevertrag Regelungen enthalten, die den Erben wie dem Franchisegeber klare Handlungsrichtlinien vorgeben und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden helfen.

Mehr Definitionen:

A B C
A B C
D E F
D E F
G H I
G H I
J K L
J K L
M N O
M N O
P Q R
P Q R
S T U
S T U
V W Z
W Z
Der Newsletter für Franchise-Gründer
Weitere Infos zu den Vorteilen des Newsletters und der regelmäßigen Inhalte für den Interessenten.

Ausgewählte Top-Gründungschancen

  • Oldtimer Investment
    Oldtimer Investment

    Oldtimer Investment

    Vermittlung und Handel von Oldtimern als sicheres Investment und zum Fahren
    Zwei Branchen, zwei Märkte – Ein Konzept: Vermitteln und verkaufen Sie mit uns wertvolle Oldtimer zum Fahren und als kapitalstarke Investments. Starten Sie jetzt durch!
    Benötigtes Eigenkapital: ab 5.000 EUR
    Details
    Schnellansicht
  • KAYAKOMAT
    KAYAKOMAT

    KAYAKOMAT

    Self Service Mietstationen für Kajak und SUP-Boards
    KAYAKOMAT by Point 65 Sweden ist ein Franchisesystem, das sich als Kajak und SUP-Board Verleihstation spezialisiert hat. Werde Franchisepartner*in!
    Benötigtes Eigenkapital: ab 8.000 EUR
    Details
    Schnellansicht
  • HOMECARE - die Alltagshelfer
    HOMECARE - die Alltagshelfer

    HOMECARE - die Alltagshelfer

    Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst
    HOMECARE - die Alltagshelfer: Vom Manager zum erfolgreichen Unternehmer. Ihr eigener Pflege- und Betreuungsdienst mit großem Potenzial!
    Benötigtes Eigenkapital: 50.000 EUR
    Details
    Schnellansicht